mit 160 Stunden Grundlagenausbildung und pflegepraktischer Anleitung.
Vor dem Hintergrund pflegetheoretischer Grundlagen werden pflegepraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt. Diese ermöglichen eine selbstständige Durchführung und Dokumentation von Grund- und Behandlungspflegen entsprechend den Anforderungen der Pflegekassen und Krankenkassen.
Die vermittelten Lerninhalte sind geeignet, eine den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung (SGB XI) und den ersten Leistungsgruppen (LG1/2) der Krankenkassen (SGB V) entsprechende materielle Qualifikation ihrer MitarbeiterInnen auszuweisen.
Weitere Informationen und Termine finden Sie in der folgenden PDF-Datei:
