Jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte
nach § 87b SGB XI (16 Stunden)
Laut Richtlinie nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen vom 19. August 2008 müssen diese nach § 4 als Anforderung an ihre Qualifizierung regelmäßige Fortbildungen nachweisen.
Die regelmäßige Fortbildung umfasst mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme, in der das Wissen und die Methoden der Betreuungskräfte aktualisiert und weiterentwickelt werden und ergänzend eine kritisch-konstruktive Reflexion und ein Erfahrungsaustausch der beruflichen Praxis stattfindet.
